TRAKTOR extra -
PRAXIS Ausbildung in 5 Tagen möglich!

Ohne den passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gibt es Unterschiede bei den Führerscheinklassen. 

Klasse T - Ein muss für jeden Landwirt

Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.


Mindestalter:

  • 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
  • 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: Nein 
Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Die Ausbildung:

 

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

  • bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
  • bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

  • 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

  • Grundausbildung nach Fahrschüler-AusbO.  Deshalb ist die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

 

Prüfung:

Theorieprüfung:

  •  bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
  • bei Erweiterung  10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

  • Prüfungszeit von 70 Min
  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften

 

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. 

 

 

Benötigte Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs.

 

Die Preise:

  • Grundbetrag Fahrerscheinklasse T
  • Lehrmaterial 
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 
  • Vorstellung theor. Prüfung 
  • Vorstellung prakt. Prüfung 

Fremdgebühren (Straßenverkehrsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

 

Klasse L - für Aushilfen

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Mindestalter:
16 Jahre alt sein.
Vorbesitz: nein
Eingeschlossene Klasse: keine

Die Ausbildung:
 
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
  • bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minutenbei
  • bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
  • 2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Keine praktische Ausbildung erforderlichen persönlichen 
 
Prüfung:
Theorieprüfung:
  •  bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
  • bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung: entfällt
 
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. 
 
Benötigte Unterlagen:
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs.
 
Die Preise
  • Grundbetrag Führerscheinklasse L
  • Lehrmaterial 
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 
  • Vorstellung theor. Prüfung 
Fremdgebühren (Straßenverkehrsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
 
 

 
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