Klasse B - Auto fahren

Klasse B – Autoführerschein


Mit der Führerscheinklasse B ist der normale Autoführerschein gemeint. Mit diesem kannst du Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen fahren – Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und A (also größere Krafträder). Um den Führerschein zu bekommen, musst du eine Theorieprüfung ablegen und deine fehlerfreie Fahrweise in einer praktischen Prüfung beweisen. Alleine Auto fahren darfst du regulär ab 18.

Klasse B96 – Kleiner Anhängerführerschein (bis zu 4,25 Tonnen)


Den Führerschein der Klasse B96 brauchst du, wenn du Gespanne/ Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren möchtest – Zum Beispiel ein Auto mit Wohnwagen. Das Gesamtgewicht darf mit diesem Führerschein maximal 4,25 Tonnen betragen. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht notwendig. Es reicht die Teilnahme an einem B96-Kurs in deiner Fahrschule, bei dem du Theorie- und Praxisstunden absolvierst.

Klasse BE – Anhängerführerschein (bis 7 Tonnen)


Mit dem BE Führerschein, also dem sogenannten Anhängerführerschein, darfst du ein PKW-Anhänger-Gespann bis zu 7 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Wichtig ist, dass der Anhänger dabei nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.

Klasse B78 – Der Automatikführerschein


Mit dem Automatikführerschein bist du, wie bei Klasse B, berechtigt, Fahrzeuge mit Automatikschaltung mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen zu fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und A. Herkömmliche Schaltwagen darfst du mit dem Führerschein der Klasse B78 nicht fahren. Um den Automatikführerschein zu bekommen, musst du eine Theorieprüfung ablegen und deine fehlerfreie Fahrweise in einer praktischen Prüfung beweisen. 

Ab 17 schon mobil sein?


Du kannst bereits mit 16,5 Jahren mit der Fahrschule starten, sodass du mit 17 deinen Führerschein hast und von der Klasse BF17 profitieren kannst. Begleitetes Fahren heißt, du darfst mit eingetragenen Begleitpersonen gemeinsame Fahrten durchführen und dir bei Bedarf Tipps geben lassen. So wirst du sicherer und kannst mit 18 deine ersten Autofahrten alleine mit mehr Gelassenheit und Routine angehen.

Du willst einen Automatikführerschein machen und trotzdem Schaltwagen fahren?


Mit dem Automatikführerschein darfst du nur Automatikautos fahren. Um auch Schaltwagen fahren zu dürfen, also den Vermerk „B197“ auf deinem Führerschein zu haben, kannst du bei deiner Fahrschule vor der praktischen Führerscheinprüfung eine Bescheinigung über das Schaltwagen-Fahren bekommen. Diese musst du bei deiner Prüfung im Automatikauto mitbringen, sodass die Schlüsselzahl B197 auf deinem Führerschein steht.


Klasse A - Kraftrad fahren

Mofa


Beim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung. Die Bescheinigung gibt dir die Erlaubnis für das Fahren von Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 cm³. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Klasse AM – Rollerführerschein


Der klassische Rollerführerschein erlaubt das Fahren mit einem Roller mit maximal 45 km/h. Das Rollerfahren ist ab dem Alter von 15 erlaubt. Die Theorieprüfung darfst du 3 Monate und die Praxisprüfung 1 Monat vor deinem 15. Geburtstag absolvieren.

Klasse A1 – Kleiner Motorradführerschein


Mit dem kleinen Motorrad-Führerschein machst du den Einstieg in die Welt der Motorräder. Den Führerschein der Klasse A1 darfst du bereits mit 16 Jahren machen und mit ihm darfst du Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ fahren. Beim A1-Führerschein bekommst du automatisch auch den AM-Führerschein, also den Rollerführerschein. 

Klasse A2 – Der Aufbau Führerschein


Der Führerschein der Klasse A2 baut auf dem A1-Führerschein auf und ist damit der mittlere der drei Motorradführerscheine. Mit dem stufenweisen Aufbau möchte man jungen Menschen die Möglichkeit geben, so früh wie möglich den großen Motorradführerschein mit mehr als 35 KW zu besitzen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Klasse A – Großer Motorradführerschein


Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Es gibt zwei Möglichkeiten, ihn zu absolvieren:

1. Du bist nicht im Besitz der Klasse A2.
Dann kannst du 
direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein. 

2. Du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2.
Dann beträgt das
 Mindestalter 20 Jahre, da du bereits Erfahrungen sammeln konntest.

Ohne Prüfung Motorrad fahren?


Das geht, wenn du bereits den Führerschein der Klasse B besitzt. Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du Krafträder bis maximal 125 cm³ fahren, wenn du mindestens 25 Jahre bist und den Autoführerschein über 5 Jahre besitzt. Du musst lediglich an einer Schulung in der Fahrschule teilnehmen. Achtung: Diese Regelung gilt nur in Deutschland.


Klassen T und L - Traktor fahren

Klasse L – Kleiner Traktorführerschein


Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den „kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen. Du darfst mit dem Traktor allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Mit Anhänger sind es maximal 25 km/h. Um den Führerschein zu absolvieren, musst du nur eine Theorieprüfung ablegen.

Klasse T – Großer Traktorführerschein


Der große Traktorführerschein erlaubt dir das Fahren von großen landwirtschaftlichen Maschinen. Für den T-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Ab 16 Jahren darfst du mit dem Traktor 40 km/h und ab 18 Jahren bis zu 60 km/h fahren.